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NOTARIELLE NIEDERSCHRIFT
verfasst am ........................., in Worten
............................................., von mir
........................, Notarin in ......................................,
mit Sitz in .........................................................
In das Notariat kam Herr/Frau
................................., wohnhaft
....................................., nach seiner/ihrer eigenen Erklärung in
vollem Umfang handlungsberechtigt, die Identität stellte ich anhand des
vorgelegten gültigen Personalausweises fest. Ferner kam
............................., wohnhaft .....................................,
dessen/deren Identität ich aus dem gültigen Personalausweis feststellte.
Entsprechend seiner/ihrer eigenen Erklärung ist er/sie in vollem Umfang
handlungsberechtigt.
Die beiden oben Genannten erklären in die Notarielle
Niederschrift folgenden Inhalt des Gesellschaftsvertrages.
I.
Vertragsseiten
1.
................................................................................................................... (Name, Adresse)
2.
................................................................................................................... (Name, Adresse)
II.
Handelsfirma und Sitz
Die oben genannten Gesellschafter vereinbarten die Gründung
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem Firmennamen:
.....................................................................,
spol. s r.o.
Sitz der Gesellschaft
.........................................., spol. s r.o. ist
...............................................
III.
Unternehmensgegenstand
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist:
a)
..............................................................................................................................................
b)
..............................................................................................................................................
IV.
Existenzdauer der
Gesellschaft
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit gegründet.
V.
Höhe des Grundkapitals und
Gesellschaftereinlagen
-
Das Grundkapital der Gesellschaft setzt sich aus den
Gesellschaftereinlagen zusammen und beträgt bei ihrer Gründung
.......................... CZK.
-
Die Einlagen der einzelnen Gesellschafter sind
folgende:
-
.......................................................... (Name).............................................. CZK
-
.......................................................... (Name)............................................. CZK
-
Die oben angeführten Geldeinlagen werden folgendermaßen
bezahlt:
-
50 % am Tag der Unterzeichnung des
Gesellschaftsvertrages auf ein Sonderkonto bei der Bank, das der
Einlagenverwalter für diesen Zweck auf den Firmennamen der gegründeten
Gesellschaft eröffnet.
-
50 % binnen 5 Jahren ab dem Entstehungstag der
Gesellschaft auf das Konto der Gesellschaft.
-
Jede weitere Geldeinlage in die Gesellschaft muss in
derselben prozentualen Höhe und zu den gleichen Terminen wie die Einlagen der
gründenden Gesellschafter bezahlt werden.
-
Der Verzugszinsfuß für nichtbezahlte Geldeinlagen beträgt
5 % p.a.
VI.
Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind:
-
die Hauptversammlung
-
die Geschäftsführer
1. Hauptversammlung
- 1.1.
Die Hauptversammlung ist das höchste Organ der
Gesellschaft
- 1.2.
In den Wirkungsbereich der Hauptversammlung gehören:
-
Genehmigung von Handlungen im Namen der Gesellschaft,
die vor ihrem Entstehen vorgenommen wurden, laut ž 64 des HGB,
-
Genehmigung des ordentlichen, außerordentlichen,
konsolidierten und in gesetzlich festgesetzten Fällen auch des
Zwischen-Kontenabschlusses, der Gewinnverteilung und Verlustbegleichung,
-
Entscheidung über die Wortlautänderung des
Gesellschaftsvertrages, sofern es nicht auf Grund anderer Tatsachen (ž 141 HGB)
dazu kommt,
-
Entscheidung über die Erhöhung bzw. Reduzierung des
Grundkapitals oder über das Zulassen einer Sacheinlage bzw. über die
Möglichkeit des Anrechnens einer Geldforderung gegenüber der Gesellschaft gegen
eine Forderung auf Bezahlung der Einlage,
-
Ernennung und Abberufung sowie Vergütung der
Gesellschafter,
-
Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft
laut žž 113 und 121 des HGB,
-
Entscheidung über das Auflösen der Gesellschaft mit
Liquidation, Ernennung, Abberufung und Vergütung des Liquidators,
-
Entscheidung über die Übertragung und Miete eines
Betriebes oder seines Teiles oder Entscheidung über den Abschluss eines solchen
Vertrages mit der beherrschten Person,
-
Entscheidung über eine Fusion, die
Vermögensübertragung auf einen Gesellschafter, Trennung und ¦nderung der
Rechtsform,
-
Genehmigung des Beherrschungsvertrages, des
Gewinntransfer-Vertrages und des Vertrages über eine stille Gesellschaft und
ihre ¦nderungen,
-
Genehmigung des Vertrages über eine
Funktionsausübung,
-
weitere Fragen, die gesetzlich oder mit diesem
Gesellschaftsvertrag dem Wirkungsbereich der Hauptversammlung anvertraut
werden.
- 1.3.
Die Hauptversammlung findet 1x jährlich statt, stets
spätestens bis Ende Juni.
- 1.4.
Die Hauptversammlung beruft der Geschäftsführer mit
schriftlicher Einladung ein, die den Gesellschaftern mindestens 15 Tage vor dem
Veranstaltungstag der Hauptversammlung zu übersenden ist. Die Hauptversammlung
verhandelt nach einer im Voraus festgelegten Tagesordnung, die in der Einladung
angeführt wird. Sie wählt zuerst den Vorsitzenden der Hauptversammlung und den
Schriftführer.
- 1.5.
Die Hauptversammlung entscheidet mit Beschluss und ist
beschlussfähig, wenn die Gesellschafter anwesend sind, die mindestens über die
Hälfte aller Stimmen verfügen. Jeder Gesellschafter hat eine Stimme auf jede
10.000,- CZK Einlage.
- 1.6.
Wenn die Hauptversammlung nicht beschlussfähig ist, beruft
der Geschäftsführer mit neuer Einladung eine Ersatz-Hauptversammlung mit
derselben Tagesordnung ein. Die Ersatz-Hauptversammlung muss innerhalb eines
Monats ab dem Tag stattfinden, auf den die ursprüngliche Hauptversammlung
einberufen wurde. Die Einladung ist den Gesellschaftern 15 Tage vorher
zuzustellen. Die Ersatz-Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die in Punkt
1.5 vorgeschriebene Beschlussfähigkeit beschlussfähig.
- 1.7.
Die Tagung der Hauptversammlung ist nicht öffentlich, es
können an ihr außer den Gesellschaftern oder ihren Bevollmächtigten auch
zugeladene Gäste oder zugeladene Mitarbeiter der Gesellschaft teilnehmen, die
der Geschäftsführer einlädt.
- 1.8.
Die Anwesenheitsliste gewährleistet der Geschäftsführer.
Bei der Präsenz wird jedem Gesellschafter ein Stimmzettel mit seinem Namen und
Angabe der Stimmenzahl, die ihm unter Berücksichtigung seiner Einlagenhöhe
gebührt, übergeben. Die Bevollmächtigten der Gesellschafter müssen bei der
Präsenz eine schriftliche Vollmacht abgeben. Für jede Tagung der
Hauptversammlung muss eine spezielle Vollmacht ausgestellt werden.
- 1.9.
In der für die Eröffnung der Hauptversammlung
festgesetzten Stunde gibt der Geschäftsführer bekannt, wieviel Stimmen anwesend
sind, welchen Vermögensanteil sie darstellen und ob die Hauptversammlung
beschlussfähig ist. In dem Fall, wo innerhalb von 15 Minuten ab der Eröffnung
der Hauptversammlung nicht genügend Stimmen anwesend sind, verkündet der
Geschäftsführer, dass eine Ersatz-Hauptversammlung einberufen wird.
- 1.10.
Auf der Hauptversammlung wird nach Aufforderung des
Vorsitzenden der Hauptversammlung abgestimmt; falls ein Gegenvorschlag erhoben
wurde, wird zuerst über diesen abgestimmt. Abgestimmt wird durch Akklamation,
wenn die Gesellschafter das aber vereinbaren, wird…